Um die verantwortliche Person bezüglich aller Anliegen aus Artikel 15, Absatz 3 der MDR 2017/745 zu kontaktieren, verwenden Sie bitte das folgende Kontaktformular. Wir werden uns umgehend um Ihr
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Auszug Artikel 15, Abs. 3 der MDR 2017/745:
(3) Die für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften verantwortliche Person ist mindestens dafür verantwortlich, dass
- a) die Konformität der Produkte in angemessener Weise gemäß dem Qualitätsmanagementsystem geprüft wird, in dessen Rahmen die Produkte hergestellt werden, bevor ein Produkt freigegeben wird,
- b) die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung erstellt und auf dem neuesten Stand gehalten werden,
- c) die Verpflichtungen zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen gemäß Artikel 10 Absatz 10 erfüllt werden,
- d) die Berichtspflichten gemäß den Artikeln 87 bis 91 erfüllt werden,
- e) im Fall von Prüfprodukten die Erklärung gemäß Anhang XV Kapitel II Abschnitt 4.1 abgegeben wird.